Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
- das kleingedruckte -

[§1 Gültigkeit und Gegenstand der AGB]

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Auftragnehmer übernommenen Aufträge in den Bereichen Fotografe, Videographie, Layout und Gestaltung von Foto-Drucksachen und Konzeption und Realisation, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Foto- und Videografien im Sinne dieser AGB sind sämtliche Werke, die der Auftragnehmer geschafen hat, gleich in welcher technischen Form sie vorliegen (z.B. Abzug, elektronische oder sonstige Bildträger).

[§ 2 Zahlung/Vergütung]

Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos und Medien Eigentum des Auftragnehmers.

Wünscht der Auftraggeber eine Verlängerung der vorgesehenen Zeit für die Aufnahmearbeiten oder wird diese aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Auftragnehmer hierfür den Stundensatz von 185,00€ (inkl. 19% Mwst.) je angefangene Stunde.
Alle durch den Auftragnehmer berechneten Honorare, Reservierungsgebühr und sonstigen Entgelte sind auf das nachfolgend genannte Konto wie folgt zu entrichten:

Name: Katherina Zissopoulos
Bank: Postbank
BIC: PBNKDEFF
IBAN: DE19 4401 0046 0392 3864 61

Bei fotografischer/videografischer Begleitung ab vier Stunden muss der Auftraggeber, für eine Buchung, eine Termin-Reservierungsgebühr in Höhe von 1.000€ zahlen. Der vereinbarte Restbetrag ist erst nach dem Shooting/Hochzeit bei Rechnungserhalt fällig.
Alle anderen Buchungen (unter 4 Stunden Begleitung) werden nach dem Shooting/Fotografischen Begleitung bei Rechnungserhalt fällig.
Die Entgelte aus diesem Vertrag werden ohne Abzug jeweils zu dem jeweils auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt fällig. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das oben angegebene Konto.

Zahlt der Auftraggeber nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von zur Zeit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach §§ 286, 288 Abs. 1 Satz 2, i.V.m. 247 BGB zu verlangen. Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, beträgt der Zinssatz gemäß §§ 286, 288 Abs. 2, i.V.m. 247 BGB zur Zeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

[§ 3 Stornierung]

Tritt der Auftraggeber, nach 14 tätigem Widerrufsrecht, vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so wird bei Halbtages-/Tagesreportagen (Begleitungen ab vier Stunden) die Termin- Reservierungsgebühr in Höhe von 1.000€ einbehalten. Bei sämtlichen anderen Buchungen werden 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer gezahlt.

[§ 4 Widerrufsrecht]

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Als Vetragsabschluss zählt das Datum der schriftlichen Buchung per Mail oder auf anderen Kommunikationswegen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Musterformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so wird bei Absage des vereinbarten Termins, bei Halbtages-/Tagesreportagen (Begleitungen ab vier Stunden) die Termin-Reservierungsgebühr in Höhe von 1.000€ einbehalten. Bei sämtlichen anderen Buchungen werden 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

Unter folgendem Link können Sie die Widerrufsbelehrung lesen und herunterladen: https://www.solmade.de/solmade-hochzeitsfotografie-widerrufsbelehrung.html/

[§5 Gewährleistung, Haftung, Gefahrtragung]

Der Auftragnehmer verpfichtet sich, bei Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind nur bei grob fahrlässigem Handeln oder Vorsatz möglich; der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist berechtigt aber nicht verpfichtet Fotografien und elektronische Medien zu archivieren. Für Datenverluste bei der Archivierung der Fotografien und der elektronischen Medien wird generell keine Haftung übernommen. Bei Weitergabe der Daten inkl. aller erworbenen Nutzungsrechte, hier wird unterschieden zwischen privaten und kommerziellen Nutungsrechten, an den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verpfichtung der weiteren Archivierung. Die Aufbewahrung der Daten erfolgt ohne jegliche Gewähr.

[§6 Urheber]

Als Urheber ist der Auftragnehmer alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte an seinem Werk. Er überträgt dem Auftraggeber die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den Bildern für nichtkommerzielle Nutzung. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte) oder für die kommerzielle Verwendung der fertigen Bildwerken bedarf einer besonderen Vereinbarung oder das schriftliche Einverständnis des Auftragnehmers. Dies gilt auch für wesentliche Änderungen oder Bearbeitungen des Bildes (z.B. durch Montage oder elektronische Bearbeitung).

Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte ist untersagt und bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den jeweils anderen Vertragspartner. Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Bei der Verwendung der Werke hat der Auftragnehmer Anspruch, als Urheber benannt zu werden.

[§7 Kreative Freiheit]

Die Auswahl und Bearbeitung der Bilder liegt im kreativen Ermessen des Fotografen. Die Menge der gelieferten Dateien kann je nach Veranstaltungsgröße und Ablauf variieren. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber jedoch mindestens 40 hochaufösende und bearbeitete Bilder pro Reportagenstunde zu.

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor nur jene Fotografien an den Auftragnehmer weiterzugeben, die er/sie selbst für fotografisch und qualitativ gelungen erachtet. Hierbei legt der Auftragnehmer jedoch keine Obergrenze fest und liefert dem Auftraggeber mindestens 40 Bilder oder mehr pro Reportagenstunde. Darüber hinaus erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, dass alle Arbeiten im Stil von SolMade Photography (Arbeitsproben: siehe https://www.solmade.de oder https://www.instagram.com/solmade_phtgrphy/) durchgeführt werden. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, außerordentliche Bildwünsche, die seinem/ihrem Stil nicht entsprechen, abzulehnen. Dies kann aber gesondert besprochen werden und wird im Einzelfall entschieden.

Motivgestaltung kann nur dann Gegenstand von Mängelrügen sein, wenn ein detailliertes Briefng oder Layout in schriftlicher Form vorhanden war; ist dies nicht der Fall, ist die Frage der Motivgestaltung frei.

[§8 Veröfentlichungen]

Der Auftragnehmer ist publizierter Künstler und veröfentlicht seine Arbeiten deswegen in Hochzeits-Magazinen, Prints und Blogs sowie auf Social Media (Instagram, Facebook, etc.) und ihrer Homepage.

Bei Auftragserteilung zeigt sich der Auftraggeber einverstanden, dass der Auftragnehmer die Aufnahmen, die seinen Auftrag entstanden sind, zur Eigenwerbung ihres Portfolios und zu Marketingzwecken zeitlich und örtlich unbegrenzt verwenden darf. Für andere Nutzungen (z.B. gedrucktes Portfolio) benötigt der Auftragnehmer die Einwilligung des Auftraggebers nicht.

Ist der Auftraggeber eine private Person so steht diesem das private Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht zu. Er/Sie darf die Fotografien an Freunde und Familie weitergeben und im Privaten Rahmen drucken und vervielfältigen. Weiterbearbeitungen der Fotografien sind untersagt.

Freiberufler, Gewerbetreibende oder Firmen als Auftraggeber stehen kommerzielle Nutzungsrechte zu. Was diese beinhalten wird vor Auftragserteilung besprochen und festgelegt.

Bei Veröfentlichung auf Sozialen Netzwerken oder Webseiten verpfichtete der Auftraggeber sich dazu den Auftragnehmer namentlich zu erwähnen und zu verlinken.

[§9 Nichterfüllung einzelner Fotos]

Sollte es dem Auftragnehmer und Ihrem Team aufgrund von veränderten Wetterbedingungen oder Komplikationen im Zeitplan (die sie selbst nicht zu verschulden haben), Beschränkung in Locations oder der Kirche nicht möglich sein, bestimmte Aufnahmen zu tätigen, so liegt dies nicht in der Verantwortung des Auftragnehmers. Dies gilt ebenso für verpasste Fotomöglichkeiten aufgrund von Behinderung durch andere Kameras, fotografierende oder filmende Dritte oder fremde Lichtsysteme, sowie Verspätungen des Brautpaares oder anderen wichtigen Personen der Veranstaltung.

Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, den Zeitplan möglichst einzuhalten. Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, sich frühzeitig um eine Regen-Alternative für Paar- und Gruppenfotos zu bemühen. Sollte eine Regen-Alternative nicht vorliegen und es dennoch zu Regen kommen, so kann ein After-Wedding-Shooting vereinbart werden oder nach Möglichkeit in Innenräumen fotografiert werden. Der Auftraggeber kann frei entscheiden, was er wählen möchte.

[§10 Ausfall des Fotografen]

Sollte es dem Auftragnehmer aus gesundheitlichen Gründen, höherer Gewalt, Todesfällen oder anderen unvorhersehbaren Zuständen nicht möglich sein, wie vereinbart die Veranstaltung der Auftraggeber zu fotografieren, verpfichten dieser sich für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Gerne hilft das Team von SolMade-Photography dem Auftraggeber bei der Suche nach Ersatz, in dem fähige und professionelle Kollegen aus dem eigenen Netzwerk empfohlen werden und deren Verfügbarkeit direkt geprüft wird. Dem Auftraggeber steht es frei, diese Empfehlung anzunehmen oder abzulehnen.

Sollte es dem Auftragnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein die Veranstaltung zu begleiten so wird/er sie sich nach eigenem Ermessen von einem Kollegen begleiten und unterstützen lassen und trägt die Kosten für diesen Kollegen selbst. Dies erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber.

[§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand]

Erfüllungsort für alle Verpfichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile der Ort des Events oder Shootings. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand Lüdenscheid, soweit nicht gesetzlich etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder wenn der Kunde nach dem Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

[§ 12 Ergänzende Sonderbestimmungen]

Wird ein Auftrag aus Gründen, welche durch den Auftraggeber zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann der Auftragnehmer, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf, ein Ausfallhonorar in voller Höhe des vereinbarten Honorars berechnen. Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Pandemischer Reglungen, Unfall o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.

Ist es dem Auftragnehmer aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag durchzuführen oder die Bilder innerhalb der vereinbarten Zeit zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer bemüht sich in diesem Falle jedoch dringend um Ersatzfotografen.

Wird ein angefangener Auftrag, aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen, nicht fertig gestellt, so steht diesem das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit den vertraglich geschuldeten Leistungen begonnen wurde. Der Auftragnehmer verpfichtet sich, die zur Ausführung des Auftrages gegebenenfalls erforderlichen Erfüllungsgehilfen mit größtmöglicher Sorgfalt auszusuchen. Eine weitergehende Haftung für diese Erfüllungsgehilfen übernimmt dieser nicht.

Gehen Fotografien im Gefahrenbereich des Auftragnehmers trotz größter Sorgfalt unter, ohne dass dieser dies zu vertreten hat, so berührt dies, sofern durch den Verlust der Fotografien die wesentlichen Vertragsinhalte laut Preisliste weiterhin als erfüllt betrachtet werden können, den Honoraranspruch nicht.

[§13 Datenschutz]

Sollten personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) erhoben werden, verpfichten wir uns dazu, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, Sie haben zuvor eingewilligt. Sie haben jederzeit das Recht, vom Auftragnehmer über den Sie betrefenden Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Des Weiteren besteht ein Recht auf Berichtigung/Löschung von Daten/Einschränkung der Verarbeitung für den Nutzer.

Weiter Informationen zum Thema Datenschutz fnden Sie auf unserer Webseite unter folgenden Link: https://www.solmade.de/solmade-hochzeitsfotografie-datenschutzerklaerung.html/

[§14 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel]

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Wohnsitz des Auftragnehmers ist Gerichtsstand. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Diese AGB gelten ab dem 01.01.2026.